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Ermutigend: Gerichtsurteil in Sachen Betriebsschließungsversicherung

Mehr als nur Einzelfälle. Immer wieder mal haben Versicherungen Geldprobleme. Keineswegs aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten, pathologisch betracht handelt es sich dabei eher um ein Mentalitätsproblem.  Mit diesem Phänomen sehen sich derzeit viele Gastronomen konfrontiert, die  eine“Betriebsschließungsversicherung“ abgeschlossen haben, mit denen sich sie im Falle einer Schließung aufgrund von Krankheitserregern gut versichert wähnten.

Mitunter bedarf es aber gelegentlich eines gerichtlichen Urteils, um Versicherungen über ihre  chronische Mentalitätsschwäche hinsichtlich von Zahlungsvorgängen hinwegzuhelfen.

Zahlreiche Gastronomen, die zuvor eine solche Versicherung abgeschlossen hatten, äußern  gegenwärtig öffentlich ihren Unmut über das Geschäftsgebaren einiger Versicherungen. Medienberichten zufolge, werden diese zurzeit mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften mit der Begründung abgespeist, ihre Versicherung böte keinen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.  Nachdem ein davon betroffener Gastronom dagegen vor den Kadi zog, hat nun erstmals ein Gericht diese für die Versicherungen vorteilhafte Interpretation des sogenannten ‚Kleingedruckten‘ zurückgewiesen.

Dies berichtet das Gastro-Portal Tageskarte.io in einem Artikel über eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Mannheim. Bislang argumentierten gleich mehrere Versicherungen, es handele sich bei dem Coronavirus um einen neuen Krankheitserreger, der in den bestehenden Versicherungspolicen nicht im Rahmen der meldepflichtigen Krankheiten angeführt sei.

„Es liegt eine bedingungsgemäß versicherte faktische Betriebsschließung vor“, zitiert indes Tageskarte.io aus der Begründung des Gerichts, das nun einem „Hotelier mit angeschlossener Gastronomie“ im Hinblick auf die volle Zahlung der Versicherungssumme als Kläger Recht gegeben hat.

Bereits zuvor berichteten Tageskarte.io sowie die Süddeutsche Zeitung über einen halbgaren Vergleich auf Betreiben der bayrischen Landesregierung, mittlerweile bekannt als „Bayerische Lösung“ . Danach sollen Gastronomen mit einer entsprechenden Versicherung lediglich von den Versicherungen eine Entschädigung in Höhe von 10 bis 15 Prozent der ursprünglich vereinbarten Deckungssumme erhalten.

Oftmals erwähnt in den einschlägigen Medienberichten findet sich dazu der Name des Versicherungsriesen Allianz.  So klagt aktuell ebenfalls ein Bochumer Gastwirt  in besagter Angelegenheit gegen die Versicherung. Dabei hatte die Allianz erst unlängst im Februar für das Geschäftsjahr 2019 einen neuen Rekordgewinn in Höhe von 11 Milliarden Euro vermeldet.

Laut Spiegel.de sollen es sogar hunderte von Klagen sein, die derzeit bei den Gerichten anhängig sind. Demnach dürften weitere Presseberichte in diesem Zusammenhang nur eine Frage der Zeit sein…

Text: Delinale.de
Symbolbild: Das Corona Phantom „Angry“ – Street Art eines unbekannten Sprayers in Dortmund – Bild: Delinale.de

 

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