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Schadensbegrenzung à la Tönnies

Die Berichterstattung über die Beschäftigungspolitik von Unternehmen findet regelmäßige Beachtung in den Medien. Variantenreich im Hinblick auf prekäre Vergütungsmodalitäten, fragwürdige Arbeitsbedingungen oder eigenwilligen Interpretationen von Arbeitnehmerrechten, gibt es immer wieder Firmen, die Anlässe für einschlägige Meldungen liefern.

Dem Fleischkonzern Tönnies gelingt dies nicht nur aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Bereits zuvor geriet das Unternehmen immer wieder in die Schlagzeilen. Einen entsprechenden Rückblick dazu liefert das Politmagazin Report Mainz in dem Beitrag „Warum Schweinebaron Tönnies kritische Berichterstattung jahrelang nichts anhaben konnte .“

Während Report Mainz sich aufschlussreich um die mediale Vergangenheitsbewältigung der Causa Tönnies bemüht, bereichert Spiegel Online nun mit einem weiteren Artikel die unendliche Geschichte dieses Unternehmens.

Gegenstand des Berichts ist ein Antrag von Tönnies auf Erstattung der Lohnkosten durch das Land NRW beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Unter Bezug auf das Infektionsschutzgesetz können sich Firmen die Lohnzahlungen für Mitarbeiter im Falle einer behördlichen Schließung rückwirkend erstatten lassen. 

Ob Tönnies in dem Antrag auch Ansprüche für das gezahlte Honorar des bis vor kurzen noch freien Mitarbeiters und einstigen Spitzenpolitiker Sigmar Gabriel geltend macht, blieb bislang unklar…

Text: Delinale.de, Grafik: Wolfgang Sangmeister

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